Kürzlich beschloss der Ministerrat der Bundesregierung eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Neuerungen sollen ab dem heurigen Sommer gelten und sehen unter anderem vor, dass künftig Städte und Gemeinden einfacher Tempo-30 vor Schutzzonen (Kindergärten, Schulen, Freizeiteinrichtungen und Spielplätze, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.) im Ortsgebiet festlegen können.
Bisher musste ein mit hohem bürokratischem Aufwand verbundener Nachweis (inklusive umfangreicher Gutachten) erbracht werden, dass die Temporeduktion tatsächlich erforderlich ist. Diese Regelung soll nun laut Entwurf der Bundesregierung ab Mitte des Jahres wegfallen.
Wie berichtet, begrüßte der Welser Mobilitätsstadtrat Stefan Ganzert bereits Mitte 2023 die diesbezügliche mediale Ankündigung der Bundesregierung. Dass diese Pläne nun in die Tat umgesetzt werden, freut den Stadtrat naturgemäß: „Aus unserer Sicht sinnvolle 30 km/h-Zonen wurden leider in der Vergangenheit vom Land Oberösterreich mehrfach abgelehnt – unter anderem wegen zu breiter Fahrbahn. Mit der nun im Ministerrat beschlossenen Novelle der Straßenverkehrsordnung wird es zukünftig deutlich einfacher und rascher möglich sein, dort Tempo 30 einzuführen, wo es aus Sicht der Stadt Wels nötig und sinnvoll erscheint.“
Tempo 30 gilt in Wels bereits jetzt vor den meisten Schulen, Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Senioreneinrichtungen. Mögliche zukünftige 30 km/h-Zonen wären für Mobilitätsstadtrat Ganzert Straßen rund um Freizeiteinrichtungen, Spielplätze oder neue Wohnsiedlungen. „Sobald die Gesetzesänderung in Kraft tritt, werden sich unsere hausinternen Verkehrsexperten genau ansehen, wo zusätzliche Tempo 30-Zonen sinnvoll sind.“
Text: Stadt Wels